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Berufsunfähigkeitsversicherung - BU Versicherung *Berufsunfähigkeitsversicherung allgemeinDie Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zählt neben der Privathaftpflichtversicherung und der Hausratversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Wie sich aus dem Namen ableiten läßt, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch BU-Versicherung bzw. BU genannt vor den finanziellen Auswirkungen, die eine Berufsunfähigkeit in der Regel mit sich bringt. Die Versicherung tritt dann mit der vereinbarten Leistung ein, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben kann. Über das Formular können Sie ein unverbindliches Angebot oder einen Termin für eine kostenlose Beratung anfordern. !! Bitte füllen Sie das Formular
vollständig aus !!
Wir leiten Ihre Anfrage an kompetente Versicherungsmakler bzw. Versicherungsfachleute in den Regionen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (M-V) oder Schleswig-Holstein (SH). Wissenswertes zur BerufsunfähigkeitsversicherungDer Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit eintritt. Konkret bedeutet berufsunfähig, dass man dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Damit die Berufsunfähigkeit seitens der Versicherung anerkannt wird, muss diese von einem Arzt bescheinigt werden. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht dann darin, dass im eingetretenen Versicherungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Die Höhe der Rente wird bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt und kann zwischen Versichertem und der Versicherungsgesellschaft frei vereinbart werden. Man muss in dem Zusammenhang darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf ihr abstraktes Weisungsrecht verzichtet. Geschieht dieses nicht kann die Versicherung andere Tätigkeiten zuweisen, die nicht im Bereich des bisherigen Berufs liegen müssen. Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages
hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren, die
den Beitrag beeinflussen, gehören zunächst das Alter des Versicherten
bei Vertragsabschluss und dessen Beruf. Berufsunfähigkeit versus ErwerbsunfähigkeitGegen eine Erwerbsunfähigkeit ist man als Arbeitnehmer durch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung geschützt, allerdings sind hier die Leistungen zum einen relativ gering und zum anderen wird diese Rente nur dann gezahlt, wenn man teilweise oder vollständig keinerlei Arbeit ausüben kann. Somit besteht ein Leistungsanspruch nur dann, wenn man gar keine Tätigkeit für mehr als sechs Stunden am Tag ausführen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen tritt schon dann
mit ihrer Leistung ein, wenn man "nur" seinen eigenen Beruf
nicht mehr ausüben kann, unabhängig davon, ob man einer anderen
Tätigkeit nachgehen könnte. |
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