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Betriebliche Altersvorsorge (BA) *Betriebliche Altersvorsorge allgemeinDie betriebliche Altersvorsorge stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die dritte Säule der Altersvorsorge dar. Obwohl viele Unternehmen diese betriebliche Zusatzvorsorge anbieten, wird die BA von vielen Arbeitnehmern vernachlässigt. Unabhängig von der Form der betriebliche Altersvorsorge ist der Zweck, dass der Versicherte später eine Ergänzung zur gesetzlichen und evtluell zur privaten Rentenzahlung hat, stets gleich. Über das Formular können Sie ein unverbindliches Angebot oder einen Termin für eine kostenlose Beratung anfordern. !! Bitte füllen Sie das Formular
vollständig aus !!
Wir leiten Ihre Anfrage an kompetente Versicherungsmakler bzw. Versicherungsfachleute in den Regionen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (M-V) oder Schleswig-Holstein (SH). Wissenswertes zur Betrieblichen AltersvorsorgeAls pflichtversicherter Arbeitnehmer hat man einen Anspruch auf die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen, und zwar in Form der so genannten Entgeltumwandlung. Im Rahmen dieser Umwandlung wird dem Arbeitnehmer vom Brutto-Lohn monatlich ein vereinbarter Geldbetrag abgezogen, der dann direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt, ohne das für diesen Betrag Steuern gezahlt werden müssen. Das ist auch der große Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge. Im jeweiligen Betrieb können unterschiedliche Modelle der betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden. In der Regel werden die Pensionskassen, die Pensionsfonds oder auch Direktversicherungen als Möglichkeit zum Aufbau einer mit Kapital gedeckten Altersvorsorge angeboten. Während es bei privaten Verträgen zur Altersvorsorge oftmals hohe Abschluss- und sonstige Gebühren gibt, sind die Gebühren im Rahmen der Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge deutlich geringer. Das liegt natürlich auch daran, dass vom Volumen her sehr viel mehr Kapital angelegt wird, da die Beiträge von allen Beschäftigten des Unternehmens zusammen in den Pensionsfond oder die Pensionskasse fließen. Im Prinzip funktioniert die Berechnung, welche monatliche Rente man später aus der betrieblichen Altersvorsorge heraus erwarten kann, so ähnlich, wie es auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Es wird also berücksichtigt, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe Beiträge in den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung eingezahlt wurden. Auf dieser Grundlage wird zuzüglich einer Rendite berechnet, wie hoch die monatliche Rentenzahlung bei Eintritt ins Rentenalter (derzeit mit 65 Jahren) sein wird. Wie hoch der Beitrag zur gewählten betrieblichen
Altersvorsorge ist, wird entweder vom jeweiligen Arbeitgeber, der ein
bestimmtes Modell anbietet festgelegt, oder man kann sich relativ frei
entscheiden, welchen Beitrag man einzahlen möchte. Üblich sind
in diesem Bereich zwischen einem und fünf Prozent vom Bruttoeinkommen.
Wer ein monatliches Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.000 Euro hat,
der würde einen Beitrag zum Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge
von monatlich zwischen 30 und 150 Euro zahlen. Je höher der Beitrag
ist, desto höher ist natürlich später auch die zu erwartende
Betriebsrente. Es lassen sich hier jedoch keine genauen Zahlen
verallgemeinernd ermitteln, da die spätere Höhe der Renten von
sehr vielen Faktoren abhängig ist. Wer beispielsweise über einen
Zeitraum von 35 Jahren monatlich 100 Euro in die Betriebsrente eingezahlt
hat, kann später davon ausgehen, eine lebenslange Betriebsrente zu
erhalten (Inflationssteigerung außen vor), die in etwa bei 250-350
Euro monatlich liegt. |
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