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Riester Rente - Vorsorge mit staatlicher Zulage *Riester-Rente allgemeinDie Riester-Rente ist eine staatliche Förderung in Form von Zulagen oder alternativ in Form der Möglichkeit des Abzugs von Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer, die dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge dienen soll. In den Genuss der Riester-Förderung kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer kommen, der Beträge in einen riesterfähigen Sparvertrag einzahlt, um im Rentenalter neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche private Rente zu erhalten. Geregelt wird die Förderung durch das Altersvermögensgesetz. Der Name Riester Rente geht auf denehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester zurück. Über das Formular können Sie ein unverbindliches Angebot oder einen Termin für eine kostenlose Beratung anfordern. !! Bitte füllen Sie das Formular
vollständig aus !!
Wir leiten Ihre Anfrage an kompetente Versicherungsmakler bzw. Versicherungsfachleute in den Regionen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (M-V) oder Schleswig-Holstein (SH). Wissenswertes zur Riester-RenteNeben den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern
haben auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler,
sowie Bezieher von Krankengeld, Arbeitslose, Hartz4-Empfänger, die
Ehepartner von Bezugsberechtigten, Beamte und Richter, sowie Wehr- und
Zivildienstleistende das Recht auf die Förderung durch die
Riester-Rente. Die maximal zu erhaltende Grundzulage liegt seit dem Jahr 2008 bei 154 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bei 308 Euro jährlich für Verheiratete. Man erhält diese volle Grundzulage, wenn man mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen riesterfähigen Sparvertrag einzahlt, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Zahlt man prozentual weniger ein, bekommt man die Förderung anteilig. Wer ein Kind hat, und wenn für dieses Kind noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, hat auch zusätzlich Anspruch auf die Kinderzulage im Rahmen der Riester-Förderung. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro im Jahr für alle vor dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder und für die ab dem 01.01.2008 geborenen Kinder erhält man sogar jährlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Alternativ zu den Altersvorsorgezulagen kann auch der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden, was steuerlich aber selten einen Effekt hat, da der Anspruch auf die Zulagen von der Steuerersparnis abgezogen wird. Maximal können 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Damit man die Riester-Zulagen bekommen kann, muss
man diese nicht nur beantragen und den genannten Mindestteil des Einkommen
in einen Vertrag einzahlen, sondern man darf auch nur bestimmte Sparverträge
nutzen, die als riesterfähig bezeichnet werden. Diese Zertifizierung
gibt es nur, wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Dazu gehört zum Beispiel: Garantierte Rückzahlung mindestens
der eingezahlten Sparbeiträge plus Riester-Zulagen, Auszahlung nur
ab dem 60. Lebensjahr in Form einer monatlichen Rente, Verteilung der
Abschluss- und Vertriebskosten des Sparproduktes auf mindestens fünf
Jahre, Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem Guthaben heraus. |
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